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Date: 2002-01-23

DE: Strafanzeige gegen Provinz/zensoren


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"Da der begründete Verdacht besteht, dass Mitarbeiter der Bezirksregierung
Düsseldorf und einige Internet-Provider sowie Hochschulen durch die
Sperrung bzw. Umleitung ganzer Server inkl. E-Mail-Verkehr etc. gegen
geltendes Recht verstoßen, hat Alvar Freude von ODEM Strafanzeige bei den
zuständigen Staatsanwaltschaften gestellt."

post/scrypt: Besonders spaßig liest sich die Begründung und die Liste jener
Paragraphen, gegen die von den Möchtegern-Zensoren mutmaßlich
verstoßen wird. Die Qualität und Machart der indizierten Pages ist
unerheblich. Wichtig ist, dass der Versuch einer Provinzregierung, sich in
puncto Sauberkeit ihr eigenes Provinzinternet zu schaffen, damit adäquat
beantwortet ist.

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Wir erstatten Anzeige gegen die Zensoren Jürgen Büssow,
Orthopädiemechaniker, Sozialarbeiter, Diplom Pädagoge, derzeit
Regierungspräsident Düsseldorf und fast Kandidat für den Bundestag (hat
aber nicht geklappt), möchte ein sauberes Internet. Zumindest möchte er ein
paar ausländische Domains sperren lassen:

http://www.rotten.com/ http://www.nazi-lauck-nsdapao.com/
http://www.stormfront.org/ http://www.front14.org/


Herr Büssow bzw. seine Mitarbeiter haben die Internet-Provider von Nordrhein-
Westfalen unter Strafandrohung gebeten, diese Domains zu sperren. Infos
dazu unter anderem: http://www.ccc.de/censorship/
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11225/1.html

Internet-Access-Provider lassen sich in etwa mit der Post oder einer
Telefongesellschaft vergleichen: sie transportieren Daten. So wie die Post
nicht für den Inhalt von Briefen oder die Telefongesellschaften nicht für die
Inhalte von Telefongesprächen verantwortlich sind, so sind auch Internet-
Provider selbstverständlich nicht für den Inhalt von Daten die ihre Kunden
austauschen verantwortlich.

Die Strafanzeige: Da der begründete Verdacht besteht, dass Mitarbeiter der
Bezirksregierung Düsseldorf und einige Internet-Provider sowie Hochschulen
durch die Sperrung bzw. Umleitung ganzer Server inkl. E-Mail-Verkehr etc.
gegen geltendes Recht verstoßen, hat Alvar Freude von ODEM Strafanzeige
bei den zuständigen Staatsanwaltschaften gestellt. Die Strafanzeige ist 38
Seiten lang und kann hier als PDF heruntergeladen (550 KB) oder in einer
HTML-Version (mit Links, dafür aber relativ häßlich) angeschaut werden. Die
PDF-Variante gibt es auch komprimiert als ZIP-Datei (350 KB). In der
Strafanzeige stehen auch einige Hintergrundinformationen usw. Es lohnt sich
also durchaus sie zu lesen.

Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Straftatbestände:

Die Provider: § 303a StGB Datenveränderung und Datenunterdrückung §
303b StGB Computersabotage § 206 StGB Verletzung des Post- oder
Fernmeldegeheimnisses § 85 TKG Fernmeldegeheimnis Mitglieder der
Bezirksregierung: Anstiftung (§ 26 StGB) zur Datenunterdrückung,
Datenveränderung, Computersabotage, Verletzung des
Fernmeldegeheimnisses und anderer Straftaten Nötigung (§ 240 StGB) bzw.
Nötigung in einem besonders schweren Fall nach § 240 StGB Absatz 4
Nummer 3 (Missbrauch der Stellung als Amtsträger) zur
Datenunterdrückung, Datenveränderung, Computersabotage, Verletzung des
Fernmeldegeheimnisses und anderer Straftaten Verstoß gegen das das
Fernmeldegeheimnis nach § 85 TKG Verletzung des Post- oder
Fernmeldegeheimnisses nach § 206 StGB Absatz 1 Nummer 3 sowie
Absatz 5. Verstoß gegen Artikel 5 Grundgesetz: Meinungsfreiheit,
Zensurverbot; Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre: Verstoß
gegen GG Artikel 5, Absätze 1 und 3 (siehe auch Punkt 3.2.0.7 der
Strafanzeige!)


Hiltergrundinformationen zu Filtersystemen und Zensur allgemein: insert_coin
erklärt unter anderem, warum Filter keine Lösung sind, welche Auswirkungen
sie haben und welch neue Geschäftszweige sie eröffnen können. insert_coin
wurde mit dem Internationalen Medienkunstpreis 2001 von ZKM und SWR
ausgezeichnet.

Mehr
http://www.odem.org/zensur/
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edited by Harkank
published on: 2002-01-23
comments to office@quintessenz.at
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