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Date: 2002-02-13
AT:Justizminister erweitert Ueberwachung
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Weniger Aufwand für Erfassung von Rufdaten und Standortfeststellung von
Handybesitzern | Einfacher Tatverdacht soll reichen |
Strafrechtsänderungsgesetz 2002 wird morgen präsentiert
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Das von Justizminister Dieter Böhmdorfer [F] geplante
Strafrechtsänderungsgesetz 2002 soll neben Anti-Terror-Maßnahmen auch
einige weitere Änderungen enthalten.
So sind "umfangreiche Änderungen" bei den Bestimmungen über die Telefon-
Überwachung in der Strafprozessordnung vorgesehen.
Dies geht aus einem Vortrag des Justizministers hervor, der für morgen
Donnerstag auf der Tagesordnung steht. Böhmdorfer wird am Ministerrat
wegen eines EU-Termins in Spanien nicht teilnehmen.
Daten wichtiger als Gesprächsüberwachung Generell soll die Erfassung von
Rufdaten und die Standortfeststellung von Handybesitzern einfacher als früher
vonstatten gehen.
"Geringe Eingriffsintensität"
In Sachen "Überwachung des Fernmeldeverkehrs" plant Böhmdorfer laut
Ministerrats-Vortrag: Die nachträgliche Rufdatenerfassung soll "den
Anforderungen der Praxis im Hinblick auf die geringe Eingriffsintensität
gegenüber der inhaltlichen Überwachung angepasst" werden.
Mehr mit links
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=110193
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edited by Harkank
published on: 2002-02-13
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